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Roger Burkhard
Development + Interaction Design
Bern, Switzerland
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Roger Burkhard, Waisenhausplatz 30, 3011 Bern und deren Kunden schaffen.

(Angebote und das Zustandekommen von Verträgen)

(Geltungsbereich)

  1. Es gelten die AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  2. Die als „Besondere Bestimmungen“ gekennzeichneten Teile dieser AGB gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.
  3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur, sofern Roger Burkhard ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Ein fehlender Widerspruch gegen die AGB des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
  4. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  5. Individualabreden und Vereinbarungen in einer Auftragsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
  6. Die AGB richten sich ausschließlich an Auftraggeber die Geschäftspersonen sind.

(Zustandekommen von Verträgen)

  1. Verträge zwischen Roger Burkhard und Kunden können im Wege eines individuellen Vertragsschlusses oder im Rahmen der durch
    Roger Burkhard angebotenen und nachfolgend dargestellten Bestellverfahren geschlossen werden.
  2. Ein individueller Vertragsschluss kann zum einen z.B. per E-Mail, persönlichen Kontakt, etc. erfolgen. In diesem Fall entsteht der Vertrag entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit der Einigung beider Vertragsparteien. Individuelle Angebote gelten vorbehaltlich anderer Abreden für 30 Tage.
(Zugangsdaten)
  1. Sofern die Leistungserfüllung seitens von Roger Burkhard durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten erfolgt, erhalten Kunden die Zugangsdaten per E-Mail oder durch Zurverfügungstellung online.
  2. Kunden sind verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

(Bestimmungen für Software-, Wartungs- und Beratungsleistungen)

(Leistungspflichten)

  1. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen Leistung, d.h. insbesondere deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann auch in Form eines Angebotes oder einer Leistungsbeschreibung auf der Website von Roger Burkhard erfolgen.
  2. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.
  3. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.
  4. Bei den jeweiligen Leistungen handelt es sich vorbehaltlich anderer Vereinbarung um Dienstleistungen. Nur wenn alle vertraglichen Leistungen der Erreichung eines konkreten Erfolges dienen, handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Eine solche Erfolgsvereinbarung muss ausdrücklich festgelegt werden.

(Ort und Zeit der Tätigkeit)

  1. Roger Burkhard ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.
  2. Roger Burkhard hat das Recht, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Subunternehmer zu bedienen.

(Fristen und Termine)

  1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn Roger Burkhard eine Frist oder einen Termin ausdrücklich nennt oder sonst ausdrücklich zusagt.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat Roger Burkhard nicht zu vertreten und berechtigt Roger Burkhard, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.Roger Burkhard verpflichtet sich im Gegenzug, dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

(Änderungen an den vereinbarten Leistungen)

  1. Wünscht der Kunde im Projektverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilten Anforderungen oder die mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch Roger Burkhard oder nach Vertragsschluss, erstellt Roger Burkhard ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.
  2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert Roger Burkhard die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

(Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten)

  1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
  2. Roger Burkhard verpflichtet sich, den Kunden bei Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
  3. Mitwirkungsleisten und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für Roger Burkhard.
  4. Kann Roger Burkhard die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist er berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
  5. Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
  6. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unter Umständen die im Anwendungsbereich des Kunden liegen, hat Roger Burkhard nicht zu vertreten. Roger Burkhard ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Roger Burkhard verpflichtet sich im Gegenzug, dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.
  7. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Roger Burkhard unverzüglich mitzuteilen.

(Rechtliche Vorgaben und rechtliche Mitwirkungspflichten)

  1. Die Regelungen in diesem Abschnitt der AGB bestimmen die rechtliche Verantwortung und rechtliche Verpflichtungen zwischen Roger Burkhard und dem Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich in der Auftragsbeschreibung vereinbart worden sind.
  2. Die Leistungen von Roger Burkhard beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, standesrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, etc.).
  3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde Roger Burkhard im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.
  4. Sollte ein Dritter bei Roger Burkhard die Verletzung von Rechten oder sonstige Rechtsverstöße geltend machen, so unterrichtet Roger Burkhard den Kunden unverzüglich. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt Roger Burkhard von allen Ansprüchen und Schäden frei.

(Leistungspflichten bei laufenden Pflege- und Serviceleistungen)

  1. Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Pflege- und Serviceleistungen von Roger Burkhard, kann aber im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von Roger Burkhard zu vertretende Einwirkungen verursacht werden.
  2. Die laufenden Pflege- und Serviceleistungen umfassen keine Beratung und Weiterentwicklung. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die über die Erhaltung des Funktionsfähigkeit der Software und der vereinbarten Updates auf die aktuelle Version hinaus gehen und zum Beispiel weiteren Funktionsumfang, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.
  3. Ebenfalls nicht zu laufenden Pflege- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der Software im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritte vorgenommene Änderungen der Systemarchitektur- und Umgebung.

(Gewährleistung)

  1. Eine Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über etwaige Garantiebedingungen vor Vertragsschluss informiert.
  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Leistung. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.
  3. Roger Burkhard verpflichtet sich dazu, Leistungen so zu erbringen, dass sie ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf des Internetauftritts eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Internetangebote mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung entsprechen. Websites müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Browsern und Auflösungen lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser und Auflösungen, die zu weniger als 10% auf dem Markt vertreten sind.
  4. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
  5. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Roger Burkhard das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde Roger Burkhard nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
  6. Eine Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Roger Burkhard unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.
  7. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
  8. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder der Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist.
  9. Roger Burkhard steht nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.
  10. Roger Burkhard kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Roger Burkhard bezahlt hat.
  11. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Kunden 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
  12. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen.

(Einsatz von Dritterzeugnissen)

  1. Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Dritterzeugnissen durch Roger Burkhard im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber den Kunden. Als Dritterzeugnisse sind Leistungen Dritter zu verstehen, wie z.B. Onlineplattformen oder Open Source Software, insbesondere die Software „WordPress“, Dritt-Plugins und Dritt-Themen.
  2. Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Dritten (nachfolgend „Dritterzeugnis“) und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von Roger Burkhard tätig, sondern gibt Roger Burkhard, für den Kunden deutlich erkennbar, lediglich ein Dritterzeugnis an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von Roger Burkhard gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B. wenn Open Source Software inkorporiert wird). Roger Burkhard steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch die Anbieter gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von Roger Burkhard zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Dritterzeugnisses beruht.
  3. Roger Burkhard ist nicht verantwortlich, falls Dritterzeugnisse durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Dritterzeugnisse ein, hat Roger Burkhard das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Inhalte oder Dienste nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von Roger Burkhard gehen würde.
  4. Roger Burkhard haftet nicht für Fristverzögerungen und Mehrkosten, die nach Abschluss eines Auftrags des Kunden dadurch entstehen, dass der Anbieter der Dritterzeugnisse diese ändert (z.B. Änderung der Schnittstellen eines Onlinenetzwerks), ohne dass dies für Roger Burkhard bei der Auftragsvergabe erkennbar war oder hätte erkennbar sein müssen.
  5. Die Weitergabe der Dritterzeugnisse gilt für den Kunden als deutlich erkennbar, wenn Roger Burkhard auf sie im Rahmen der Auftragsbeschreibung oder der Auftragsabwicklung hinweist oder diese sich aus dem Auftrag ergeben (z.B. wenn der Auftrag Leistungen von Roger Burkhard betreffend bekannte Drittsoftware, insbesondere „WordPress“ und Plugins Dritter umfasst).

(Umfang der übertragenen Nutzungsrechte)

  1. Roger Burkhard überträgt dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an seinen Leistungen (nachfolgend bezeichnet als „Werk“) in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.
  2. An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken oder Programmroutinen) erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs-­‐ und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Nutzung-, Vervielfältigung- sowie Verbreitungsrechte und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden.
  3. Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Kunden nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch Roger Burkhard für den Kunden vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.
  4. Roger Burkhard ist berechtigt dem Kunden individuelle Lizenzdateien, -schlüssel oder -nummern zuzuteilen, die ihn zur Wahrnehmung seiner Nutzungsrechte berechtigen.
  5. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Roger Burkhard entgeltlich oder unentgeltlich zu verändern, vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
  6. Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.
  7. Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Roger Burkhard verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.
  8. Von Roger Burkhard erstellte Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum von Roger Burkhard. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Dasselbe gilt für schutzfähige Leistungen die zur Vorbereitungs-, Pitch-, Präsentations- und Schulungszwecken erstellt werden.
  9. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Roger Burkhard ist spätestens nach Ablauf von sechs Monaten zur Löschung der Vorlagen berechtigt.
  10. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

(Referenzen)

  1. Roger Burkhard ist berechtigt, den Kunden mit einer Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse, vorbehaltlich etwaiger Verschwiegenheitsverpflichtungen oder abweichender Vereinbarungen, als Referenz nennen zu dürfen.
  2. Roger Burkhard ist ferner berechtigt, an üblicher Stelle innerhalb der Werke auf seine Urheberschaft hinzuweisen sofern hierdurch die Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

(Bestimmungen für Schulungen, Workshops und Kurse)

(Vertragsgegenstand)

  1. Schulungen, Workshops und Kurse können zu unterschiedlichen Konditionen, in diversen Formaten und Durchführungsarten, zum Beispiel live, aufgezeichnet, video- oder chatgestützt, in Vortrags-, Tutorial- oder Diskussionsform, als Download oder als Stream erbracht werden.
  2. Preise, Details und Beschaffenheit der einzelnen Kurse, Workshops und Schulungen, sei es einzeln oder gebündelt, ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(Vergütung und Abrechnung)

(Vergütung)

  1. Die Vergütung für die durch Roger Burkhard geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung oder den Preisangaben neben den jeweiligen Leistungen.
  2. Soweit die Vertragsparteien im Fall von Werk- und Dienstleistungsverträgen keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze von Roger Burkhard.
  3. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche genannten Beträge als Nettobeträge, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(Abrechnung)

  1. Die Rechnungen werden durch Roger Burkhard spätestens zum Ende eines Monats ausgestellt. Die Rechnungen dürfen dem Kunden auf elektronischem Wege gestellt werden.
  2. Rechnungen sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.
  3. Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils CHF 5.00 an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.
  4. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Roger Burkhard nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen, sofern es sich hierbei nicht um Ansprüche auf Fertigstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag zu.

(Pauschalpreise, laufende Vergütungen und Zeitkontingente)

  1. Im Pauschalpreis nicht enthalten sind Leistungen, die aufgrund von Fehlbedienung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung oder Veränderung der Software auf Seiten des Auftraggebers entstanden sind. Diese Pflegearbeiten werden auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung allgemein gültigen Stundensätze von Roger Burkhard nach entstandenem Zeitaufwand berechnet.
  2. Bei Dauerschuldverträgen ist Roger Burkhard zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Pauschale nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt frühestens 3 Monate nach Ablaufs des Monats in Kraft, in dem Roger Burkhard die Änderung mitgeteilt und der Kunde ihr innerhalb der Frist von 3 Wochen zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts nicht widersprochen hat und darf das Entgelt des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um 19 nicht mehr als 10% überschreiten. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht Roger Burkhard ein Sonderkündigungsrecht zu.
  3. Sofern der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts schriftlich kündigen.
  4. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch Roger Burkhard, hat Roger Burkhard einen Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
  5. Zeitkontingente, die pauschal für einen bestimmten Zeitraum abgerechnet und nicht in Anspruch genommen werden, verfallen mit Ablauf des jeweiligen Zeitraums.

(Haftung)

(Haftung & Schadensersatz)

  1. Roger Burkhard haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
  2. Roger Burkhard haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Roger Burkhard verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (f) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
  3. Roger Burkhard haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Roger Burkhard, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Roger Burkhard haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Roger Burkhard bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
  5. Roger Burkhard haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
  6. Roger Burkhard haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Roger Burkhard, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Roger Burkhard diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dieser übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

(Haftung & Schadensersatz bei Datenverlusten)

  1. Roger Burkhard haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Der Kunde sichert Roger Burkhard zu, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung und Virenabwehr zu betreiben.
  2. Bei Datenverlusten haftet Roger Burkhard nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Roger Burkhard nur, sofern der Kunde unmittelbar vor Durchführung der Maßnahme, die zum Datenverlust geführt hat, eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Eine weitere Haftung von Roger Burkhard ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

(Kündigung)

(Ordentliche Kündigung)

  1. Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Pflege- und Wartung) vereinbart werden, legen die Vertragsparteien die Laufzeit des Vertrages sowie Kündigungsfristen gesondert fest. Ist keine Vereinbarung über die Laufzeit getroffen, beträgt diese 12 Monate. Ist keine Vereinbarung über die Kündigungsfrist getroffen, beträgt diese 6 Wochen zum Vertragsende.
  2. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

(Ausserordentliche Kündigung)

  1. Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung diese schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgt ist.
  2. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt oder über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

(Vertraulichkeit, Datenschutz, Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

(Vertraulichkeit)

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(Datenschutz/Datensicherheit)

  1. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Roger Burkhard wird insbesondere personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen dessen Weisungen und zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie zur Abrechnung, erheben, verarbeiten oder nutzen.
  2. Soweit Roger Burkhard Zugang zu den durch den Kunden gespeicherten und verarbeiteten Daten erhält, obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Roger Burkhard ist verpflichtet erforderliche Auftragsdaten- oder Geheimhaltungsvereinbarungen einzugehen.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses.

(Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel)

  1. Auf diese AGB und mit ihnen verbundene Verträge gilt ausschliesslich das schweizerisches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

(Verantwortliche Person)
Roger Burkhard
Waisenhausplatz 30
3011 Bern
Schweiz
hello@rogerburkhard.com

MwSt. Nr. CHE-338.487.971

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